Sturm, Winter und die Kfz Versicherung

Sturm, Winter und die Kfz Versicherung

Der Winter ist da, in weiten Teilen Deutschland hat es bereits heftig geschneit. Und so manch eine Gemeinde muss beim Winterräumdienst einen Sparkurs fahren, längst wird nicht mehr jede Straße geräumt, aus Kostengründen. Doch nicht nur Schnee- und Eisglätte stellen dieser Tage eine Gefahr dar. Auch das Sturmtief Joachim hat so manche Schäden an Fahrzeugen verursacht – parkende und fahrende Autos. Es stellt sich die Frage: wann zahlt meine Versicherung bei Schäden, die durch das Wetter verursacht werden?

Die Teilkasko und der Sturm

Bei einem Sturm ab Windstärke 8 zahlt die Teilkaskoversicherung die Schäden am Fahrzeug, die ohne die Beteiligung eines Dritten entstanden sind. Der heruntergefallene Dachziegel oder der entwurzelte Baum welcher ausgerechnet das vor dem Haus parkende Auto trifft – wirklich nur ab Windstärke 8 greift die Teilkasko Versicherung. Weht der Wind schwächer, so ist man froh eine Vollkasko Versicherung zu haben.

Die Vollkasko und der Schnee

Ist ein Fahrzeug in Benutzung, so kommt nur noch die Vollkasko Versicherung in Frage. Ganz unabhängig davon, ob man von einer Windböe von der Straße geweht wird oder einen Unfall bei Blitzeis baut. Sofern keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt begleicht diese den Schaden. Und wird künftig natürlich teurer, denn es wird nicht nur ggf. der Selbstbehalt fällig, sondern es ändert sich auch die Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse. Was sich negativ auf den Schadenfreiheitsrabatt der Vollkasko auswirkt, und so auch auf die Höhe der künftigen Versicherungsprämie.

Sind andere Fahrzeuge / Gebäude / Personen bei solch einem Unfall zu Schaden gekommen, so übernimmt dieser natürlich immer die Kfz Haftpflichtversicherung. Und zwar unabhängig davon, ob eine grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder nicht. Aber auch hier gilt: die Schadensbegleichung durch die Kfz Haftpflicht zieht eine Neueinstufung der Schadenfreiheitsklasse mit sich, und die Versicherungsprämie steigt.

Pflichten des Versicherungsnehmers

Nebst dem Bezahlen der Versicherungsprämie hat der Versicherungsnehmer noch weitere Pflichten. Ist bei Abschluss der Versicherung angegeben dass das Fahrzeug nachts in einer Garage abgestellt wird und wird das Fahrzeug vor dem Haus parkend beschädigt, so könnte es Ärger mit der Versicherung geben. Ebenso wenn mit unangemessener Bereifung gefahren wird. So sollte man auch in eigenem Interesse seinen Pflichten als Versicherungsnehmer nachkommen – nicht nur, um Ärger mit der Kfz Versicherung zu vermeiden. Sondern einfach auch deshalb, um einen Schaden zu vermeiden. Denn Diskussionen mit der Kfz Versicherung kommen immer dann auf, wenn der Versicherungsnehmer dafür verantwortlich gemacht werden kann eine gewisse Mitschuld zu tragen.

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